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Archive für September 2010

LR Beauty, Rechtsanwalt Gerhard Hermann kein zugelassener Rechtsanwalt?

Das Ränkespiel der großen MLM-Multis ist bald interessanter und spannender als der Tatort am Sonntag, jetzt ist nicht mal sicher das der Rechtsanwalt von LR, tatsächlich ein zugelassener Anwalt ist.

Kufstein/Tirol – Es nimmt immer deutlicher verwirrende Formen an und in dem Internet-Forum http://www.mlm-infos.com/ftopic30090.html wird nachgefragt, wie kann ein Rechtsanwalt über das Innenverhältnis mit seinen Mandanten öffentlich sprechen und brisante Infos verbreiten. Die Antwort darauf ist noch unglaublicher wie die Tatsache dass der Anwalt über seine fragwürdigen Aktionen redet, man stelle sich vor, der Herr Rechtsanwalt ist kein Rechtsanwalt, er hat weder in Deutschland noch in Österreich eine entsprechende Zulassung. Natürlich ist dann aber einfacher zu verstehen, warum der Hochstapler der sich dem Berufstand des Anwalts aneignete, so gern zu viel redet und das auch noch mit der Presse.

Nun jeder Bürger in Deutschland und Österreich kann das selbst überprüfen, man benötigt dazu einen PC und einen Internetanschluss. In Deutschland checken sie dann den Anwalt über http://www.rechtsanwaltsregister.org und in Österreich geht das ganz einfach über die http://www.oerak.at , wenn dort ein Gerhard Hermann

nicht auftaucht dann ist er auch bei keiner Anwaltskammer gemeldet. Bei den Recherchen zu diesem Fall, in dem in betrügerischer Absicht gutgläubigen Mandanten ein Anwalt vorgegaukelt wird, ist die Sache aber noch eine Nuance herber. Denn auf Anfrage bei den Anwaltskammern wurde uns schriftlich mitgeteilt dass es einen Gerhard Hermann als Anwalt schlechthin nicht gibt. 

Die Fakten zum Standesrecht eines Anwalts sind eindeutig 

Als Volljurist hat man die Möglichkeit, sich als Rechtsanwalt zulassen zu lassen. Die Rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus §§ 4 - 36 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO, nicht BRAGO) i.V.m. dem Verbot der Einschränkung der Berufsfreiheit. Zuständig für den Antrag auf Zulassung ist die jeweilige Rechtsanwaltskammer (RAK) am OLG (§§ 6 ff. BRAO). Meist reicht es, eine Kopie des zweiten Staats-Examens beizulegen und die Formulare auszufüllen. Außerdem ist ein vorläufiger Deckungsnachweis für die Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen. Zu dem Zeitpunkt muss man sich auch schon überlegt haben, wo man seinen Kanzleisitz haben will. Die Höhe der Anmeldegebühr hängt übrigens von der örtlichen Rechtsanwaltskammer ab. Nach Überprüfung meldet sich die Rechtsanwaltskammer und teilt einen Termin zur Zulassung mit. Offiziell erfolgt diese durch Aushändigung der Zulassungsurkunde (§ 12 II BRAO). Damit ist man Rechtsanwalt/in und darf diese Berufsbezeichnung führen und sich ein Kanzleischild an die Tür hängen.  Aber als Rechtsanwalt tätig werden darf erst, wer vereidigt und in der RA-Liste eingetragen wurde (§ 32 BRAO). Mandanten, die wegen des Kanzleischildes um Rechtsberatung bitten, muss man also vertrösten (und darf sie auch nicht beraten, ob dadurch vielleicht Fristen verstreichen). Vereidigt wird man mit Aushändigung der Zulassungsurkunde bei der Rechtsanwaltskammer (§ 12a BRAO). Mit der Eintragung in die Rechtsanwaltsliste beginnt die Befugnis, die Anwaltstätigkeit auszuüben (Wortlaut § 32 I BRAO). Wenn allerdings ein zugelassener Rechtsanwalt schon vorher tätig wurde, ist dies trotzdem wirksam.  Eine endgültige Berufshaftpflichtversicherungsbescheinigung und das Einreichen bei der Rechtsanwaltskammer nicht vergessen. Sonst ist der Rechtsanwaltstitel wieder weg.

Ob Herr Gerhard Hermann nun weiter für LR Beauty gegen NWA ins Gefecht zieht bleibt abzuwarten, vielleicht fragt ja mal jemand nach, oder lässt sich Zulassungsurkunden zeigen, das könnte hilfreich sein. Aber wer lässt sich schon beim Arzt dessen Diplome zeigen und wer fragt schon nach, ob ein Anwalt auch ein Anwalt ist. In diesem Fall ist das leider noch nicht das Ende, am Schluss wird es noch spektakulärer. Und es stellt sich die Frage, was wird aus den gesprochenen Urteilen, sind die Revisions –und/oder Berufungsfähig, es bleibt noch eine Weile spannend. RZ

Kauft Rechtsanwalt Gerhard Hermann weitere Zeugen gegen LR-Gründer Helmut Spikker?

Die Anwälte von LR Beauty schrecken vor nichts zurück, redselig gab sich RA Gerhard Hermann aus Salzburg und nannte Ross und Reiter und zukünftige Spionagepläne gegen Spikker.

Kufstein/Tirol – Es ist fast unglaublich und doch es ist war, es kann sogar beeidet werden, in einer unglaublich redseligen Stimmung am schönen Hechtsee bei Kufstein, redet sich der Rechtsanwalt Gerhard Hermann aus dem Anwaltsteam von LR, so einiges von der Seele. Ob das nun Dr. Jens Abend gefällt oder nicht, sein Anwalt nannte sogar Personen die gegen gute Bezahlung jede Menge Schmutzwäsche vor Gericht auf den Tisch bringen wollen. Der frühere Fahrer steht da wohl auf der Gehaltsliste und gibt bereitwillig zur Kenntnis dass dem guten Herrn Spikker schon mal kräftig die Hand ausrutscht, wenn Damen im Fond des Autos nicht so wollen wie der Herr Spikker das gerne hätte. Das wird bestimmt noch interessanter wenn man nach den Auskünften von Gerhard Hermann weitere „dicke Fische“ aus dem Umfeld von Spikker rekrutiert um den Herrn fertig zu machen, so Hermann im Gespräch.

 

Das die LR-Führung nun auch mit Spionen in das Unternehmen von Spikker vordringen wollen, ist da nur ein weitere Komponente im MLM-Krieg der Superlative. Das dabei ein Anwalt nun aus der Rolle fällt und anfängt zu quatschen ist erscheint unglaublich und doch war Herr Hermann ungebremst bereit, in dieser lauen Sommernacht am Hechtsee seine Geschichten zum Besten zu geben. Denn jetzt sollen nach den Konzepten der LR-Anwälte, ganz bestimmte Vertriebsprofis ins Netz etabliert werden, um dann wiederum bestimmte Strukturhöchste auszuspionieren und brisante Informationen zu besorgen. Da werden von LR Stundensätze von bis zu 50,00 € bezahlt, so Hermann und es gibt gern noch ein Auto dazu. Coole Nummer, man könnte denken wir sind im Wilden Westen gelandet.

 

Also man stelle sich das mal vor, zwei Multis schlagen sich um die Krone im MLM-Vertrieb, es ist auf beiden Seiten genug Geld da und Anwälte treiben, nun zumindest auf Seiten von LR, das Spiel in die Höhe um ihren Schnitt zu machen, koste es was es wolle, Hauptsache Spikker wird vernichtet. Dabei gibt Gerhard Hermann vom Anwaltsteam von LR zu, dass er Spikker’s Konzept richtig gut findet, es sei perfekt strukturiert und und und. Schön für Herrn Hermann endlich verdient er als Anwalt nun Geld und fängt gleich mal damit an, illegale Methoden anzuwenden, denn laut seiner Aussage zählt für ihn nur der Sieg und da ist ihm jedes Mittel recht. Als  Anfang Juni, Herr Hermann dieses Gespräch führte, bei dem auch Zeugen anwesend waren, war die Tragweite der Aussagen vom siegreichen LR-Anwalt schwer einzuschätzen, nur reine Angeberei oder faktische Tatsachen? Aber es scheint nun doch so, dass es hier um Tatsachen geht. Tatsachen die Anwaltskammer und Staatsanwälte auf den Plan rufen müssten, denn wenn Anwälte Zeugen kaufen, Spione rekrutieren mit finanzieller Unterstützung ihrer Mandanten dann ist das schlicht und ergreifend kriminell.

 

Es wird spannend bleiben, vor allem kann Dr. Jens Abend diese Anwälte überhaupt weiter beschäftigen, wie werden Gerichte reagieren und wie lange sehen Staatsanwälte da noch zu, ohne einzugreifen. MLM, wird oft als schmutziges Geschäft deklariert, aber es kommt vor, dass Anwälte das schmutzige Spiel um ihrer Einnahmen willen, gern noch etwas schmutziger gestalten. Gute Menschen gibt es bei diesem Spiel nicht, denn es geht um Macht und Geld, Prestige und Gier, da haben gute Manieren, Anstand und Charakter nichts zu suchen. Herr Hermann macht dabei auch vor Morddrohungen keinen halt, denn wenn dieser Bericht publiziert werden sollte, dann lässt er den Schreiber „wegmachen“, wir werden ja sehen, was noch kommt. RZ

 

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